Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heil- & Kampfkunstschule Dao Künste

 

Inhaber: Timo Fekete / Angertorstrasse 51 / 89129 Langenau

 

 

  1. Leistungsangebot
    Dao Künste bietet in Langenau Kursangebote im Bereich Tai Chi, Qi Gong, Meditation, Yoga, Kung Fu und Selbstverteidigung an. Diese Kurse finden bis zu zweimal wöchentlich statt. Das Mitglied ist berechtigt, je nach Vertragsart an dem jeweils vereinbarten Kurs in seiner Leistungsklasse teilzunehmen. Die Leistungsklasse wird von dem Inhaber/Trainer bestimmt. Die Kurse richten sich nach der Teilnehmerzahl, wobei sich Dao Künste ausdrücklich vorbehält, die Anzahl der Kurse festzulegen.
  2. Zahlung des Mitgliedsbeitrags
    Der vereinbarte, monatliche Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzug bis zum 5. Werktag eines jeden Monats vom Konto des Mitglieds abgebucht. Das Mitglied verpflichtet sich insoweit, Dao Künste eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. (Sepa Lastschriftverfahren). Der Monatsbeitrag ist auch während der Ferienzeiten zu entrichten.
  3. Zahlungsverzug
    Sofern das Konto des Mitglieds bei Beitragsabbuchung keine ausreichende Deckung aufweist, ist das Mitglied verpflichtet, die entstehenden Stornokosten zu tragen. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung ist eine Mahngebühr von 5,00 € zu zahlen.
    Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte, restliche Mitgliedsbeitrag der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. Bei einem Zahlungsverzug des Mitglieds von 2 Monatsbeiträgen ist Dao Künste berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  4. Haftungsausschluss
    Das Mietglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dao Künste auch eine Kampfsportschule ist. Über dass in jeder Kampfsportart sporttypische Verletzungsrisiko wurde das Mitglied ausführlich und ordnungsgemäß belehrt und in die jeweilige Sportart umfassend eingewiesen. Für die in jeder Kampfsportart sporttypische Verletzungen übernimmt Dao Künste keinerlei Haftung.
    Dies gilt auch für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die sich das Mitglied während des Trainings oder des Aufenthalts in der Einrichtung Dao Künste zuzieht.
    Eine Haftung für von dem Mitglied mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, sowie Wertsachen wird ebenfalls ausgeschlossen.
    Sofern es Dao Künste aus Gründen höherer Gewalt unmöglich ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, besteht für das Mitglied kein Schadensersatzanspruch. Mit einer Verlegung der Trainingsräume erklärt sich das Mitglied ausdrücklich einverstanden.
  5. Ferienzeiten                                                                                                                                                                                                     Die Ferienzeiten werden durch Aushang, E-mail und Verbal den Mitgliedern mitgeteilt. Die angeboten Übungsstunden in der Ferienzeit finden immer Montags in Langeau bei Dao Künste statt. Der Ferienplan wird ebenfalls durch Aushang und Verbal mitgeteilt. Im Regelfall sind alle Schulferien in Baden Württemberg auch Ferienzeiten von Dao Künste.
  6. Beendigung der Mitgliedschaft
    Die Dauer der Mitgliedschaft ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die dort aufgeführten Bedingungen haben Wirksamkeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss sich nach den im Rahmen des Mitgliedsvertrages dargelegten fristen richten. Die schriftliche Kündigung ist auf dem normalen Postweg an umseitig genannte Geschäftsadresse zu senden (kein Einschreiben)

    7. Verhinderung des Mitgliedes
Das Mitglied ist berechtigt, mit einem ärztlichen Attest eine Krankheit anzuzeigen, die zu einer dauernden               Verhinderung an der Teilnahme des Trainings führt. In diesem Fall ruht die Mitgliedschaft ab vorhersehbarer 2     monatiger Krankheit beitragsfrei..

  1. Sonstiges:
    Dem Mitglied wurde vor Trainingsbeginn eine sportärztliche Untersuchung empfohlen. Insoweit versichert das Mitglied kampfsporttauglich zu sein. Dao Künste behält sich vor, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, sofern das Mietglied sich wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht hat.
    Die in den Trainingsräumen aushängende Hausordnung ist vom Mitglied zu beachten und gilt als Ergänzung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Trainingsausschluss führen.
  2. Salvatorische Klausel:
    Sofern eine oder mehrere der vorstehende, allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, berührt dies den Bestand der sonstigen Vereinbarungen nicht.